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Notartermin beim Immobilienkauf in Kroatien: Was der Notar prüft und wer welche Kosten trägt

9. Juni
10 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Aug.


Notartermin beim Immobilienkauf in Kroatien mit Kaufvertrag, Notarstempel, Grundbuch und Kostenübersicht

Es gibt Momente beim Immobilienkauf, die größer wirken, als sie tatsächlich sind.

Der Notartermin gehört dazu.


Ein Tisch. Ein Vertrag. Ausweise. Unterschriften. Ein Stempel.

Alles wirkt offiziell, geordnet und endgültig.


Gerade Käufer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz verbinden damit häufig die Erwartung:

Spätestens beim Notar wird der gesamte Kauf geprüft und abgesichert.

Doch genau hier entsteht eines der häufigsten Missverständnisse beim Immobilienkauf in Kroatien.


Der Notartermin beim Immobilienkauf in Kroatien ist ein wichtiger formaler Schritt. Er ist aber kein automatischer Rundumschutz und nicht zwingend der zentrale Abschlussakt, den Käufer aus anderen Rechtssystemen erwarten.


Welche Aufgabe der Notar konkret übernimmt, hängt davon ab, welche notarielle Handlung erforderlich ist. Häufig geht es um die Beglaubigung von Unterschriften, möglicherweise aber auch um Vollmachten, gesonderte Erklärungen oder die elektronische Einreichung eines Grundbuchantrags.


Die eigentliche Prüfung des Kaufs muss deshalb deutlich früher beginnen.



Notartermin beim Immobilienkauf in Kroatien: Was bedeutet das konkret?


Im Alltag sprechen Käufer meist pauschal vom „Notartermin“.

Tatsächlich kann sich dahinter je nach Kaufgestaltung Unterschiedliches verbergen:

  • Beglaubigung der Verkäuferunterschrift auf dem Kaufvertrag

  • Beglaubigung weiterer Unterschriften

  • Beglaubigung einer Vollmacht

  • Beglaubigung einer gesonderten Eintragungsbewilligung

  • Aufnahme oder Bestätigung bestimmter Erklärungen

  • Erstellung beglaubigter Abschriften

  • elektronische Einreichung eines Grundbuchantrags


Es gibt also nicht zwingend den einen Termin, bei dem automatisch Vertrag, Zahlung, Eigentumsübertragung und sämtliche Risiken abschließend behandelt werden.


Der konkrete notarielle Schritt richtet sich nach:

  • Vertragsgestaltung

  • Zahlungsablauf

  • Finanzierung

  • Zahl der beteiligten Personen

  • Vollmachten

  • vorgesehenem Grundbuchverfahren

  • weiteren erforderlichen Erklärungen


Deshalb sollte bereits vor dem Termin klar sein:

Welche notarielle Handlung wird eigentlich vorgenommen – und was bewirkt sie konkret?


Rechtliche Bindung kann schon vor dem Notartermin entstehen


Ein weiterer Denkfehler lautet:

Erst beim Notar wird es verbindlich.

Das muss nicht stimmen.

Rechtliche oder wirtschaftliche Bindungen können bereits vorher entstehen, beispielsweise durch:

  • eine Reservierungsvereinbarung

  • die Zahlung einer Kapara

  • einen Vorvertrag

  • einen bereits unterzeichneten Kaufvertrag

  • andere verbindliche Erklärungen


Der notarielle Schritt formalisiert oder beglaubigt daher häufig einen Vorgang, dessen wesentliche Entscheidungen bereits vorher getroffen wurden.

Genau deshalb ist es gefährlich, die gesamte Prüfung auf den späteren Notartermin zu verschieben.


Der Notar ist nicht der Moment, an dem man erstmals über Kaufpreis, Eigentum, Belastungen, Zahlung oder Vertragsrisiken nachdenken sollte.


Er ist der Moment, an dem eine vorher vorbereitete Struktur formal umgesetzt wird.



Was der kroatische Notar typischerweise prüft


Welche Prüfung stattfindet, hängt von der konkreten notariellen Handlung ab.

Bei einer klassischen Unterschriftsbeglaubigung steht vor allem im Mittelpunkt:

  • Identität des Unterzeichners

  • Feststellung, dass die Unterschrift von dieser Person stammt oder vor dem Notar anerkannt wurde

  • gegebenenfalls Vertretungsberechtigung im konkreten Vorgang

  • formgerechte Durchführung der Beglaubigung


Der Notar kann außerdem weitere Aufgaben übernehmen, etwa:

  • Beglaubigung einer Vollmacht

  • Beglaubigung einer tabularna izjava

  • Erstellung oder Bestätigung bestimmter Erklärungen

  • Ausstellung beglaubigter Abschriften

  • elektronische Übermittlung eines Grundbuchantrags


Für die Grundbucheintragung müssen die eingereichten Dokumente formell geeignet sein. Dazu gehören unter anderem eindeutige Angaben zu den Parteien und zur Immobilie sowie eine eintragungsfähige Grundlage. Offizielle kroatische Informationen weisen darauf hin, dass Eigentum bei einem rechtsgeschäftlichen Erwerb nicht automatisch durch den Kaufvertrag entsteht, sondern erst durch die Grundbucheintragung auf Grundlage geeigneter Unterlagen.



Was eine beglaubigte Unterschrift bestätigt – und was nicht


Eine beglaubigte Unterschrift ist wichtig.

Sie ist aber nicht dasselbe wie ein vollständig geprüfter Immobilienkauf.


Die Beglaubigung bestätigt nicht automatisch:

  • dass der Kaufpreis angemessen ist

  • dass die Immobilie technisch mangelfrei ist

  • dass alle Gebäude ordnungsgemäß dokumentiert sind

  • dass keine baurechtlichen Risiken bestehen

  • dass die Lage zu Deinem Vorhaben passt

  • dass sämtliche Belastungen wirtschaftlich unproblematisch sind

  • dass der Vertrag aus Käufersicht optimal formuliert ist

  • dass mündliche Zusagen vollständig enthalten sind

  • dass Zahlung, Übergabe und Eigentumseintragung risikofrei ineinandergreifen


Auch eine formal korrekte Beglaubigung bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Vertrag rechtlich oder wirtschaftlich zugunsten des Käufers geprüft wurde.


Der entscheidende Satz lautet:

Eine beglaubigte Unterschrift beweist nicht, dass der gesamte Kauf für Dich richtig, vollständig verstanden oder risikofrei ist.

Die Prüfungsintensität kann je nach notarieller Tätigkeit unterschiedlich sein. Deshalb sollte vorab klar sein, ob lediglich eine Unterschrift beglaubigt wird oder ob eine weitergehende notarielle Handlung erfolgt.



Der Notar ersetzt nicht die Käuferprüfung


Der kroatische Notar ist kein persönlicher Interessenvertreter des Käufers.

Er ersetzt insbesondere nicht automatisch:

  • einen Rechtsanwalt

  • einen Gerichtsdolmetscher

  • einen Architekten oder Bauingenieur

  • einen Gutachter

  • eine steuerliche Beratung

  • eine Finanzierungsberatung

  • eine strukturierte Objektprüfung


Vor dem formalen Termin müssen deshalb Fragen geklärt sein wie:

  • Ist der Verkäufer tatsächlich verfügungsberechtigt?

  • Stimmen Verkäufer und Grundbucheigentümer überein?

  • Sind sämtliche Miteigentümer beteiligt?

  • Gibt es Hypotheken, Dienstbarkeiten oder andere Belastungen?

  • Entspricht der tatsächliche Zustand den Unterlagen?

  • Sind Anbauten, Terrassen, Pools oder Nebengebäude dokumentiert?

  • Ist die Zufahrt rechtlich gesichert?

  • Sind Kaufpreis und Zahlungsplan eindeutig?

  • Ist die Übergabe geregelt?

  • Ist die Eintragungsbewilligung enthalten oder später zu erteilen?

  • Sind alle Nebenabreden schriftlich festgehalten?

  • Versteht der Käufer den Vertrag vollständig?


Ein Stempel ersetzt keine Klarheit.



Der Kaufvertrag muss vor dem Termin verstanden sein


Der Notartermin ist kein geeigneter Moment, um einen umfangreichen Kaufvertrag erstmals gründlich zu lesen.

Der Vertrag sollte rechtzeitig vorliegen.


So bleibt ausreichend Zeit für:

  • Übersetzung

  • rechtliche Prüfung

  • Rückfragen

  • Änderungswünsche

  • Abstimmung mit Bank oder Verkäufer

  • Klärung der Zahlungsstruktur

  • Kontrolle der Objektbezeichnung

  • Prüfung von Fristen und Bedingungen


Welche Inhalte Käufer vor der Unterschrift besonders sorgfältig prüfen sollten, erklärt unser Beitrag zum Kaufvertrag beim Immobilienkauf in Kroatien.


Besonders wichtig sind unter anderem:


Vertragsparteien

  • Sind Namen, Anschriften und Identifikationsdaten korrekt?

  • Sind alle Verkäufer beteiligt?

  • Liegen wirksame Vollmachten vor?


Kaufgegenstand

  • Ist die Immobilie eindeutig bezeichnet?

  • Stimmen Grundstücksnummer, Grundbucheinlage und Katastergemeinde?

  • Sind Nebenflächen und Zubehör korrekt erfasst?


Kaufpreis und Zahlung

  • Wann wird welcher Betrag fällig?

  • Auf welches Konto wird gezahlt?

  • Welche Nachweise sind erforderlich?

  • Gibt es Bedingungen für die Zahlung?

  • Ist eine Finanzierung eingebunden?


Übergabe

  • Wann erfolgt die Schlüsselübergabe?

  • In welchem Zustand wird übergeben?

  • Was gehört zum Inventar?

  • Wie werden Zählerstände dokumentiert?


Eigentumseintragung

  • Ist eine tabularna izjava bereits enthalten?

  • Ist sie bedingt oder unbedingt?

  • Wird später eine gesonderte Erklärung benötigt?

  • Wer stellt den Grundbuchantrag?


Der Kaufvertrag sollte nicht der Moment sein, in dem wesentliche Fragen entstehen.

Er sollte das Ergebnis einer bereits strukturierten Vorbereitung sein.



Sprache und Gerichtsdolmetscher


Wer die kroatische Vertragsfassung nicht sicher versteht, sollte sich nicht auf ein ungefähres Sprachgefühl verlassen.


Beim Immobilienkauf geht es um:

  • Eigentum

  • Zahlung

  • Fristen

  • Pflichten

  • Haftung

  • Übergabe

  • Belastungen

  • Eintragung

  • mögliche Rücktrittsfolgen


„Ich verstehe ungefähr, worum es geht“ ist dafür keine belastbare Grundlage.


Vor dem Termin sollte deshalb geklärt sein:

  • Liegt der Vertrag rechtzeitig vor?

  • Gibt es eine verständliche Übersetzung?

  • Wird ein Gerichtsdolmetscher benötigt?

  • Welche Dokumente müssen übersetzt werden?

  • Ist genügend Zeit für Rückfragen eingeplant?

  • Versteht der Käufer jede wesentliche Regelung?


Ein Gerichtsdolmetscher sorgt für sprachliche Verständigung.


Er ersetzt aber nicht automatisch:

  • rechtliche Beratung

  • wirtschaftliche Prüfung

  • technische Prüfung

  • Interessenvertretung


Sprache und rechtliche Bewertung sind zwei unterschiedliche Aufgaben.


Wann ein Gerichtsdolmetscher beim Notartermin in Kroatien erforderlich sein kann und welche Aufgaben er tatsächlich übernimmt, erklärt unser ausführlicher Beitrag zu diesem Thema.



Welche Kosten rund um den Notartermin entstehen können


Die Frage

Was kostet der Notar in Kroatien?

greift häufig zu kurz.

Entscheidend ist nicht nur die einzelne Notargebühr, sondern die gesamte Kostenkette rund um Vertrag, Beglaubigung, Übersetzung, Zahlung und Eintragung.


Mögliche Kosten sind:


Notarielle Kosten

  • Beglaubigung einer oder mehrerer Unterschriften

  • Beglaubigung von Vollmachten

  • Beglaubigung einer tabularna izjava

  • beglaubigte Abschriften oder Kopien

  • weitere notarielle Erklärungen

  • elektronische Einreichung eines Grundbuchantrags


Die Vergütung richtet sich nach der konkreten notariellen Tätigkeit und den geltenden Tarifregeln. Die kroatische Notarkammer weist beispielsweise für die reine Unterschriftsbeglaubigung eine tarifliche Vergütung pro Unterschrift aus; zusätzliche Tätigkeiten können gesondert berechnet werden.


Sprachliche Unterstützung

  • schriftliche Übersetzung

  • Gerichtsdolmetscher beim Termin

  • Übersetzung zusätzlicher Dokumente

  • Beglaubigung von Übersetzungen


Rechtliche Begleitung

  • Prüfung des Kaufvertrags

  • Grundbuchprüfung

  • Abstimmung mit Verkäufer oder Bank

  • Vorbereitung von Vertragsänderungen

  • Begleitung der Eigentumseintragung


Grundbuch und Verwaltung

  • Gerichtsgebühren

  • elektronische Antragstellung

  • beglaubigte Unterlagen

  • zusätzliche Auszüge oder Bescheinigungen


Finanzierung

  • Bankgebühren

  • Bewertung

  • Kreditunterlagen

  • Hypothekenbestellung

  • zusätzliche notarielle oder gerichtliche Schritte


Steuer

Soweit auf den Erwerb keine Umsatzsteuer anfällt, ist grundsätzlich die kroatische Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. Der steuerpflichtige Erwerber ist beim Kauf regelmäßig der Käufer; die kroatische Finanzverwaltung nennt aktuell einen Steuersatz von drei Prozent auf die maßgebliche Marktgrundlage.


Die konkrete Kostenhöhe hängt deshalb stark vom Einzelfall ab.



Wer zahlt welche Kosten?


Die pauschale Antwort

Das zahlt immer der Käufer.

ist ebenso ungenau wie:

Der Verkäufer muss alle Notarkosten tragen.

Die Kostenverteilung hängt davon ab:

  • welche Leistung erbracht wird

  • in wessen Interesse sie erfolgt

  • wer gesetzlich als Kostenschuldner gilt

  • was im Vertrag vereinbart wurde

  • warum die jeweilige Maßnahme erforderlich ist


Typische Kosten auf Käuferseite

Häufig trägt der Käufer Kosten für:

  • eigene anwaltliche Beratung

  • Übersetzung und Gerichtsdolmetscher

  • Finanzierung

  • Grundbuchantrag

  • Gerichtsgebühren

  • Grunderwerbsteuer

  • eigene technische oder bauliche Prüfung

  • zusätzliche Dokumente im Erwerbsinteresse


Mögliche Kosten auf Verkäuferseite

Auf Verkäuferseite können beispielsweise entstehen:

  • eigene anwaltliche Beratung

  • Beschaffung bestimmter Verkäuferunterlagen

  • Beglaubigung von Verkäufererklärungen

  • Löschung eigener Belastungen

  • Regelung ungeklärter Eigentumsverhältnisse

  • Ausstellung einer gesonderten Eintragungsbewilligung


Entscheidend ist der Vertrag

Wer eine bestimmte Ausgabe tatsächlich trägt, sollte nicht erst im Notarbüro diskutiert werden.

Im Vertrag oder im abgestimmten Ablauf sollte geklärt sein:

  • welche Kostenpositionen entstehen

  • wer sie übernimmt

  • wann sie bezahlt werden

  • ob zusätzliche Kosten bei Verzögerungen entstehen

  • welche Ausgaben mit Löschungen oder Nachbesserungen verbunden sind


„Üblich“ ist keine ausreichend präzise Kostenregelung.



Grundbuch: Die Unterschrift allein macht Dich nicht zum Eigentümer


Der Immobilienkauf endet nicht mit der Vertragsunterzeichnung oder Beglaubigung.

Bei einem Kauf wird das Eigentumsrecht nicht automatisch allein durch den Vertragsschluss erworben. Erforderlich ist die Eintragung im kroatischen Grundbuch auf Grundlage geeigneter Unterlagen.


Warum Käufer das Grundbuch in Kroatien prüfen sollten, bevor sie sich vertraglich oder finanziell binden, erklärt unser ausführlicher Beitrag zu Eigentum, Belastungen und offenen Eintragungen.


Vor dem Notartermin sollte daher geklärt sein:

  • Wer bereitet den Grundbuchantrag vor?

  • Wer reicht ihn ein?

  • Wann erfolgt die Einreichung?

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ist die Eintragungsbewilligung vorhanden?

  • Ist sie an Bedingungen geknüpft?

  • Wie wird die Zahlung nachgewiesen?

  • Wer kontrolliert den Eingang des Antrags?

  • Wer prüft später die erfolgte Eintragung?


Nach offizieller kroatischer Information kann der Antrag auf Eigentumseintragung elektronisch über einen Notar oder Rechtsanwalt eingereicht werden. Der Kaufvertrag allein macht den Käufer noch nicht automatisch zum eingetragenen Eigentümer.



Zahlung, tabularna izjava und Eigentumseintragung müssen zusammenpassen


Ein besonders sensibler Punkt ist das Zusammenspiel von:

  • Kaufpreiszahlung

  • Eintragungsbewilligung

  • Grundbuchantrag

  • Eigentumseintragung


Der Verkäufer möchte regelmäßig verhindern, dass das Eigentum vor vollständiger Zahlung übertragen wird.


Der Käufer möchte verhindern, dass er den Kaufpreis vollständig bezahlt, danach aber weiterhin auf eine notwendige Erklärung des Verkäufers angewiesen ist.


Deshalb muss vorab geklärt sein:

  • Ist die Eintragungsbewilligung bereits im Kaufvertrag enthalten?

  • Wird sie erst nach Zahlung separat ausgestellt?

  • Ist sie bedingt oder unbedingt?

  • Wer verwahrt sie?

  • Wann wird sie herausgegeben?

  • Wie wird der Zahlungseingang dokumentiert?

  • Wer stellt danach den Antrag?


Die tabularna izjava kann Teil des Kaufvertrags oder ein separates Dokument sein. Sie kann bedingt oder unbedingt ausgestaltet werden und muss notariell beglaubigt sein.


Welche Rolle die tabularna izjava in Kroatien zwischen Kaufpreiszahlung, Eintragungsbewilligung und Grundbuchantrag spielt, erklärt unser eigener Beitrag ausführlich.


Der Notartermin darf deshalb nicht isoliert betrachtet werden.

Er ist Teil einer Kette.



Die kompakte Checkliste vor dem Notartermin


1. Parteien und Vertretung

  • Stimmen Verkäufer und Grundbucheigentümer überein?

  • Sind alle Eigentümer beteiligt?

  • Sind Vollmachten wirksam und ausreichend?

  • Sind Ausweise und Identifikationsdaten korrekt?


2. Immobilie und Unterlagen

  • Liegt ein aktueller Grundbuchauszug vor?

  • Ist die Immobilie eindeutig bezeichnet?

  • Sind Belastungen und Rechte bekannt?

  • Stimmen tatsächlicher Zustand und Dokumentation überein?

  • Bestehen offene Fragen zu Legalität, Zugang oder Flächen?


3. Kaufvertrag

  • Wurde der Vertrag rechtzeitig gelesen?

  • Ist der Kaufpreis eindeutig?

  • Sind Zahlungsfristen und Konten klar?

  • Ist die Übergabe geregelt?

  • Sind Inventar und Nebenabreden enthalten?

  • Ist die Kostenverteilung festgelegt?

  • Ist die Eigentumseintragung vorbereitet?


4. Sprache

  • Verstehst Du den Vertrag vollständig?

  • Liegt eine Übersetzung vor?

  • Wird ein Gerichtsdolmetscher benötigt?

  • Besteht ausreichend Zeit für Rückfragen?


5. Zahlung und Finanzierung

  • Ist die Finanzierung verbindlich geklärt?

  • Sind Bankbedingungen berücksichtigt?

  • Ist der Zahlungsweg eindeutig?

  • Ist bekannt, welche Unterlagen vor Auszahlung nötig sind?

  • Sind Zahlung und Eintragungsbewilligung abgestimmt?


6. Nach dem Termin

  • Wer reicht den Grundbuchantrag ein?

  • Wann wird er eingereicht?

  • Wer kontrolliert den Eingang?

  • Wer verfolgt Rückfragen des Gerichts?

  • Wer prüft die endgültige Eigentumseintragung?

  • Welche steuerlichen und administrativen Schritte folgen?



Typische Fehler beim Notartermin in Kroatien


Beglaubigung wird mit umfassender Prüfung verwechselt

Eine beglaubigte Unterschrift bestätigt nicht automatisch, dass das Objekt, der Vertrag oder die wirtschaftliche Entscheidung vollständig geprüft wurden.


Der Vertrag wird erst kurz vor dem Termin gelesen

Dann fehlt Zeit für Übersetzung, Prüfung und Änderungen.


Die Bindung wird unterschätzt

Kapara, Vorvertrag oder andere Vereinbarungen können bereits vor dem Notartermin erhebliche Folgen haben.


Die Kosten sind nicht sauber verteilt

Unklare Formulierungen führen später zu Diskussionen über Notar, Dolmetscher, Anwalt, Löschungen und Grundbuch.


Sprache wird romantisiert

Ein freundliches Gespräch ersetzt kein vollständiges Vertragsverständnis.


Zahlung und Eintragungsbewilligung sind nicht abgestimmt

Der Käufer zahlt, ohne dass der weitere Weg zur Eigentumseintragung eindeutig gesichert ist.


Nach dem Termin fühlt sich alles erledigt an

Ist es nicht.

Grundbuchantrag, Eigentumseintragung, Steuer und administrative Umsetzung folgen möglicherweise erst danach.


Welche organisatorischen, administrativen und praktischen Schritte nach Vertragsunterzeichnung und Notartermin noch zu erledigen sein können, erklärt der Beitrag Nach dem Immobilienkauf in Kroatien: Diese Schritte folgen nach der Unterschrift.



Die Domus-Certum-Einordnung


Der Notartermin ist wichtig.

Aber er ist nicht der Anfang der Prüfung und nicht der automatische Rettungsanker eines unklaren Kaufs.


Er ist ein formaler Teil eines viel längeren Prozesses.


Wie die einzelnen Phasen vor und nach dem Notartermin ineinandergreifen, zeigt unser Überblick über den gesamten Kaufprozess in Kroatien.


Die bessere Reihenfolge lautet:

  1. Situation verstehen

  2. Unterlagen prüfen

  3. offene Fragen klären

  4. Vertrag vorbereiten

  5. Zahlung und Eintragung abstimmen

  6. notarielle Schritte durchführen

  7. Grundbuchantrag und Umsetzung kontrollieren


Domus Certum ersetzt weder Rechtsanwalt noch Notar, Gerichtsdolmetscher, Steuerberatung oder technische Fachprüfung.


Der Mehrwert liegt in der strukturierten Käuferorientierung:

  • Welche Fragen müssen vor dem Termin beantwortet sein?

  • Welche Rollen übernehmen die Beteiligten?

  • Welche Annahmen dürfen nicht ungeprüft bleiben?

  • Wie greifen Vertrag, Zahlung und Eintragung ineinander?

  • An welcher Stelle ist zusätzliche Fachprüfung erforderlich?


Der Notartermin macht einen unvorbereiteten Kauf nicht automatisch sicher.

Er macht nur sichtbar, wie gut der Kauf vorher vorbereitet wurde.



Fazit: Der Notartermin ist wichtig – aber kein Schutzschirm


Ein Notartermin beim Immobilienkauf in Kroatien ist ein wichtiger formaler Schritt.

Er sollte aber nicht mit einer vollständigen Käuferprüfung verwechselt werden.


Vor dem Termin muss klar sein:

  • was genau notariell vorgenommen wird

  • ob bereits eine rechtliche Bindung besteht

  • wer unterschreibt

  • welche Unterlagen vorliegen

  • welche Kosten entstehen

  • wer welche Kosten trägt

  • ob eine Übersetzung oder ein Gerichtsdolmetscher benötigt wird

  • wie der Kaufpreis gezahlt wird

  • wie die Eintragungsbewilligung geregelt ist

  • wer den Grundbuchantrag stellt

  • wer die spätere Eigentumseintragung kontrolliert


Der Notar ist Teil des Kaufprozesses.

Nicht der gesamte Kaufprozess.


Oder pointiert gesagt:

Der Notartermin ist nicht der Ort, an dem Du erstmals Mut sammeln solltest. Er ist der Ort, an dem Deine Vorbereitung sichtbar wird.


Den Kaufprozess vor dem Notartermin vollständig einordnen


Der Premium-Leitfaden von Domus Certum erklärt den Immobilienkauf in Kroatien von der ersten Orientierung über Kapara, Vertrag und Notartermin bis zur Eigentumseintragung und Umsetzung.

Er hilft Dir, die einzelnen Schritte als zusammenhängenden Prozess zu verstehen und wichtige Fragen rechtzeitig zu stellen.



Unsicher, welche Punkte in Deinem Fall noch offen sind?


Im kostenlosen Orientierungsgespräch können wir Deine Ausgangslage einordnen und besprechen, welche Fragen vor Vertrag, Zahlung oder Notartermin zuerst geklärt werden sollten.



Quellen und weiterführende Informationen


Kroatisches Regierungsportal – Eintragung des Eigentumsrechts Informationen zum Eigentumserwerb durch Grundbucheintragung, zu erforderlichen Unterlagen und zur Einreichung des Grundbuchantrags.


Kroatisches Ministerium für Justiz, Verwaltung und digitale Transformation – Grundbuch: Fragen und Antworten Informationen zur tabularna izjava, zu Eintragungsunterlagen und zur notariellen Beglaubigung.


Kroatische Notarkammer – Notartarif Tarifregelungen zu Unterschriftsbeglaubigungen, Abschriften, Erklärungen und weiteren notariellen Tätigkeiten.


Kroatische Finanzverwaltung – Grunderwerbsteuer Informationen zum Steuerpflichtigen, zur Steuerbemessung und zur aktuell geltenden Grunderwerbsteuer.


Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, Vertragsprüfung, notarielle Beratung, Steuerberatung oder technische Prüfung.


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